Zur Klärung dieses Themas und Vorbeugung von Abmahnungen veranstaltet das Gründerhaus den Vortrag „Informationspflichten für Dienstleister“. Die Rechtsanwälte Werner Dillerup und Peter Heyers, Heyers Rechtsanwälte, Osnabrück & Münster, informieren an diesem Abend interessierte Unternehmen, Freiberufler und Gründer aus dem Dienstleistungssektor über ihre neuen Pflichten. Im Fokus stehen dabei die Fragen „Welche Informationen sind anzugeben?“ und „Wie sind diese Informationen anzugeben?“.
Die neue Verordnung gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Dienstleister. Egal, ob freiberuflich oder gewerblich tätig. Egal, ob gerade gegründet oder schon 40 Jahre am Markt. Von A wie Anwalt über M wie Marketingagentur bis Z wie Zolldienstleister.
Die Teilnahme ist kostenfrei und anmelden kann man sich hier.
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