Seit dem 17. Mai 2010 sind Dienstleister per Verordnung verpflichtet, Kunden zahlreiche Informationen über ihr Unternehmen und die rechtlichen Bedingungen des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellen. Da die so genannte „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung“, kurz DL-InfoV, zusätzlich zu bereits bestehenden Normen gilt (z.B. der Impressumspflicht), kommt es zu zahlreichen Überschneidungen.
Zur Klärung dieses Themas und Vorbeugung von Abmahnungen veranstaltet das Gründerhaus den Vortrag „Informationspflichten für Dienstleister“. Die Rechtsanwälte Werner Dillerup und Peter Heyers, Heyers Rechtsanwälte, Osnabrück & Münster, informieren an diesem Abend interessierte Unternehmen, Freiberufler und Gründer aus dem Dienstleistungssektor über ihre neuen Pflichten. Im Fokus stehen dabei die Fragen „Welche Informationen sind anzugeben?“ und „Wie sind diese Informationen anzugeben?“.
Die neue Verordnung gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Dienstleister. Egal, ob freiberuflich oder gewerblich tätig. Egal, ob gerade gegründet oder schon 40 Jahre am Markt. Von A wie Anwalt über M wie Marketingagentur bis Z wie Zolldienstleister.
Die Teilnahme ist kostenfrei und anmelden kann man sich hier.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen